Medienmitteilungen

Ozon: Weitere Anstrengungen zur Reduktion der Luftbelastung sind nötig

Bern, 27.07.2011 - Bei heissem Sommerwetter steigen die Ozon-Werte und überschreiten die zum Schutz von Mensch und Vegetation festgelegten Grenzwerte. Eine konsequente Fortführung der Luftreinhalte-Politik ist deshalb nötig, wie ein neuer Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene zeigt.

Die Ozonwerte sind zu Beginn des Sommers in weiten Teilen der Schweiz wiederum stark angestiegen. Sie überschritten den 1-Stunden-Grenzwert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter zum Teil deutlich. An den Stationen des Nationalen Beobachtungsnetzes NABEL wurde der Grenzwert in der Zeit von Anfang Jahr bis Ende Juni 2011 zwischen 170 und 190 Stunden (Alpennordseite - Zürich, Basel) und 320 bis 340 Stunden (Alpensüdseite - Lugano, Magadino) überschritten, mit Spitzenbelastungen bis zu 280 Mikrogramm pro Kubikmeter (Lugano). Da sich Ozon aus Stickoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) bei Schönwetterlagen mit sommerlichen Temperaturen bildet, sind im Laufe des Jahres noch weitere Überschreitungen zu erwarten.

 

Dank technischen Massnahmen beim motorisierten Verkehr, in der Industrie und beim Gewerbe sowie dank der Lenkungsabgabe auf VOC sind die Emissionen der Ozon-Vorläufersubstanzen Stickoxide und VOC zwischen 1990 und 2010 stark zurückgegangen - um rund 55 resp. gut 65 Prozent. Wegen den komplexen Ozonbildungs- und Abbauprozessen reduzierten sich die Ozonkonzentrationen jedoch nicht proportional zu den Emissionen der Vorläufersubstanzen. So hat sich die Anzahl der Grenzwertüberschreitungen kaum ver­ändert, doch sind immerhin die Ozon-Spitzenwerte an verschiedenen Messstationen der Schweiz leicht zurückgegangen.

 

Dies zeigt der soeben erschienene Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene EKL «Sommersmog in der Schweiz». Darin werden die Wirkungen von Ozon dargestellt, Trends der Ozonbelastung in den vergangenen Jahren analysiert, die Strategie zur Senkung der Belastung zusammengefasst und weitere Massnahmen aufgezeigt, die zu einer Reduktion des Ausstosses von Vorläuferschadstoffen notwendig sind.

 

Jeder und jede kann mithelfen

 

Quintessenz des Berichts: Die Luftreinhalte-Politik der Schweiz muss konsequent weitergeführt werden. Die Emissionen der Ozon-Vorläufersubstanzen - Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen  - müssen in der Schweiz gegenüber heute um weitere 40-50% resp. 20-30% reduziert werden. Die Häufigkeit der Grenzwertüberschreitungen zeigt, dass weitere dauerhaft wirksame Massnahmen nötig sind. Dies bedeutet, dass in allen Bereichen die besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen ein­gesetzt werden. Dies betrifft bei den Stickoxiden sowohl den Bereich Verkehr (z.B. strengere Abgasvorschriften im Gleichschritt mit der EU) als auch Industrie und Gewerbe (z.B. strengere Vorschriften bei den grossen Feuerungen und neu bei stationären Motoren). Bezüglich der flüchtigen organischen Verbindungen liegt der Schwerpunkt der Massnahmen bei den Lösemitteln (diskutiert wird eine Heraufsetzung der Anforde­rungen für die Befreiung von der Lenkungsabgabe auf VOC), beim konsequenten Vollzug bei den Tankstellen und bei strengeren Abgasvorschriften für Motorräder, namentlich für 2-Takter. Allein mit Massnahmen der Emissionsbegrenzung und der VOC-Lenkungsabgabe lassen sich indessen die Emissionen nicht im nötigen Mass herabsetzen. Es sind zusätzlich Massnahmen in anderen Politikbereichen erforder­lich (im Vordergrund stehen Energie- und Klimapolitik sowie Infrastruktur- bzw. Raumpolitik).

 

Beim Ozon ist die Immissionslage in der Schweiz in wesentlicher Weise durch die Entwicklung der Luftreinhalte-Anstrengungen von Nachbarländern bestimmt. Deshalb ist es wichtig, das Potenzial grenzüberschreitender Massnahmen zu nutzen und die Massnahmen international aufeinander abzustimmen. Im Rahmen der Genfer UNECE-Konvention (Europa, USA und Kanada) über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und auf der Grundlage einer EU-Direktive zur Emissionsbegrenzung wurden bereits erste wichtige Schritte zur grossräumigen Senkung der Vorläuferschadstoffe unternommen. Ein Ziel der zurzeit laufenden Verhandlungen ist es, die bestehenden Verpflichtungen der Staaten zu verstärken und neue verbindliche Fracht-Obergrenzen für 2020 festzulegen.

 

Aufgerufen ist auch jeder Einwohner und jede Einwohnerin: Die Entstehung von Ozon - und auch weiterer Schadstoffe wie Feinstaub, NO2 und VOC - lässt sich verringern, indem die motorisierte Mobilität vermehrt reduziert und speziell auf kurze Autofahrten verzichtet bzw. für längere Wege der öffentliche Verkehr benutzt wird. Zudem sollten lösungsmittelfreie oder -arme Produkte eingesetzt oder im Hobby- und Gartenbereich weniger 2-Takt-Benzinmotoren verwendet werden. Damit kann die Luftqualität dauerhaft verbessert werden.

 


KASTEN

25 Jahre Luftreinhaltung auf der Basis des Umweltschutzgesetzes

 

25 Jahre nach dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes USG und der Luftreinhalte-Verordnung LRV schafft die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene einen Überblick über die Entwicklung der Luftqualität und den Stand der Belastung am Massstab der Immissionsgrenzwerte und publiziert deshalb den Bericht «25 Jahre Luftreinhaltung auf der Basis des Umweltschutzgesetzes - Thesen und Empfehlungen».

 

Der Verfassungsauftrag - keine übermässige Belastung durch Luftschadstoffe - ist heute erst teilweise eingelöst. Beim Stickstoffdioxid und den flüchtigen organischen Verbindungen dürften die Ziele immerhin bis ungefähr im Jahr 2020 erreicht werden können. Hingegen werden bei Feinstaub und Ozon sowie den Depositionen von Stickstoff darüber hinaus Probleme bestehen.

 

Im Hinblick auf die Ausrichtung der künftigen Luftreinhalte-Politik hat die EKL die verbleibenden Herausforderungen - aufgeschlüsselt nach den Hauptverursachern  und den Problemschadstoffen - analysiert. In ihre Beurteilung hat sie die bisherigen Erfahrungen in der Schweiz sowie im industrialisierten Ausland und das aktuelle Wissen einbezogen, unter anderem auch die Ergebnisse der vergleichenden Forschung zur Umweltpolitik.

 

Das Konzept des zweistufigen Immissionsschutzes gemäss USG hat sich grundsätzlich bewährt. Die EKL empfiehlt deshalb, dieses Konzept weiter zu führen, auszubauen und zu optimieren. Sie beleuchtet speziell Immissionsgrenzwerte und Emissionsbegrenzungen sowie die gezielt eingesetzte Kombination von Instrumenten und den konsequenten, Regionen und Sektoren übergreifenden Vollzug.  

 

Zusätzlich sind Beiträge anderer Politikbereiche notwendig. Synergien können vor allem mit der Energie- und Klimapolitik erwartet werden. Wichtig sind im Hinblick auf eine Verbesserung der Luftqualität zudem Anstrengungen in den Bereichen Landwirtschaft, Infrastruktur und Raumplanung sowie Finanzen und Steuern. Die EKL empfiehlt auch in diesen Bereichen Massnahmen.

 

Luftreinhaltung in diesem Sinn als Querschnittaufgabe an die Hand zu nehmen, wird die Wirksamkeit der Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vergrössern. Da dadurch auch die Kohärenz des staatlichen Handelns verbessert wird, verspricht sich die EKL von diesem Zusatzaufwand einen grösseren Zusatznutzen.

Adresse für Rückfragen

Ursula Brunner, Präsidentin der EKL, Tel.: 043 377 66 88
Hans Gygax, Mitglied der EKL, Tel.: 026 305 37 52

Herausgeber

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene
http://www.ekl.admin.ch



Zum Seitenanfang

Letztes Update: 27.12.2023