Übersicht

Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL hat sich u.a. mit folgenden Themen beschäftigt:

Die Bedeutung der WHO-Luftqualitätsrichtwerte 2021 für die Schweizer Luftreinhalte-Verordnung

Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor übermässiger Luftschadstoffbelastung wurden in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 1985 Immissionsgrenzwerte (IGW) für eine Reihe von Schadstoffen festgelegt und in den Jahren 1998 und 2018 ergänzt. Die nationale und internationale Forschung der letzten 20 Jahre belegt nun gesundheitliche Beeinträchtigungen auch bei deutlich tieferen Konzentrationen von Luftschadstoffen. Deshalb hat die WHO nach umfassender Aufarbeitung des aktuellen Wissensstandes die Richtwerte 2021 in den neuen Luftqualitätsleitlinien «Global Air Quality Guidelines» herabgesetzt.

Aufgrund des aktuellen Standes des Wissens empfiehlt die EKL unter Berücksichtigung der neuen WHO-Richtwerte für die sechs Schadstoffe Schwefeldioxid SO2, Stickstoffdioxid NO2, Kohlenmonoxid CO, Ozon O3, Feinstaub PM10 und PM2.5 die Anpassung der LRV und damit eine Senkung bzw. Ergänzung der IGW. Die übrigen IGW sollen unverändert beibehalten werden. Die EKL verzichtet im Moment darauf, IGW für weitere, bisher nicht geregelte Luftschadstoffe zu empfehlen. Sie unterstützt aber die in den WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 formulierten Handlungsempfehlungen für Russ und für ultrafeine Partikel (UFP). Deren Emissionen müssen so weit wie möglich vermieden werden.

Messung und gesundheitliche Gefahren von Schwebestaub und Feinstaub

Zum Schutz der Bevölkerung vor übermässiger Staubbelastung der Atemluft wurden in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 1985 Immissionsgrenzwerte für "Schwebestaub insgesamt" festgelegt.

In den folgenden Jahren zeigten Studien, dass gesundheitliche Auswirkungen auch bei Einhaltung dieser Grenzwerte auftreten und dass die lungengängigen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern, sogenanntes PM10, ein wichtiger Indikator zur Beurteilung der gesundheitlichen Wirkungen der Luftverschmutzung sind.

Die EKL empfahl dem Bundesrat deshalb, die Grenzwerte der LRV für "Schwebestaub insgesamt" aufzuheben und durch Grenzwerte für PM10 zu ersetzen. Anlässlich der LRV Änderung von 1998 wurden die vorgeschlagenen Werte in die Verordnung übernommen.

Die EKL hat im Jahr 2013 die neuesten Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf die Gesundheit der Bevölkerung zusammengefasst und bewertet. Sie empfiehlt, einen zusätzlichen Immissionsgrenzwert für die kleineren Feinstaubpartikel, PM2.5, in der LRV zu verankern.

Sommersmog

Trotz erheblichen Reduktionen der Emissionen der Ozon-Vorläuferschadstoffe Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen VOC liegt die Sommersmogbelastung in der Schweiz in den Sommermonaten oft und während längerer Dauer über den Grenzwerten der LRV. Dadurch kann die Gesundheit empfindlich reagierender Menschen beeinträchtigt und auch die Vegetation geschädigt werden.

Um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, sind weitere Massnahmen zur Senkung der Belastung notwendig. Das Schwergewicht liegt klar bei den dauerhaft wirksamen Massnahmen. Der im Bericht des Bundesrats über lufthygienische Massnahmen des Bundes und der Kantone aufgezeigte Weg ist so rasch wie möglich zu beschreiten. Sofortmassnahmen können die Gesamtbelastung etwas lindern, sind aber kein Ersatz für dauerhaft wirksame Massnahmen.

Zu Beginn der Ozonsaison und bei Überschreitung der Grenzwerte soll die Bevölkerung in angemessener Weise über die Ozonproblematik, mögliche Auswirkungen und Massnahmen zum Schutz vor zu hohen Belastungen informiert werden.

Stickstoffhaltige Luftschadstoffe

Die Belastung der Luft durch Stickoxide und Ammoniak ist in der Schweiz deutlich zu hoch. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL fordert in ihrem Statusbericht eine Halbierung der Stickoxid- und Ammoniak-Emissionen. Sie verlangt, dass der neuste Stand der Technik zur Emissionsminderung flächendeckend konsequent angewendet wird.

Insbesondere in der Landwirtschaft besteht Nachholbedarf, weil beim Umgang mit Hofdüngern aus der Nutztierhaltung in der Praxis zu wenig emissionsarme Techniken eingesetzt werden. Stickoxid und Ammoniak beeinträchtigen naturnahe Ökosysteme und die menschliche Gesundheit. Massnahmen mit dem Ziel, die Belastungen auf ein gesundheitlich und ökologisch tragbares Ausmass zu senken, sind bekannt.

Die EKL hat untersucht, wie der Vollzug von Minderungsmassnahmen in der Landwirtschaft unterstützt werden kann. In der LRV soll explizit auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die Critical Loads für Stickstoff als Beurteilungskriterien heranzuziehen, in begründeten Einzelfällen auch die Critical Levels für Ammoniak. Diese international anerkannten Beurteilungswerte entsprechen den Kriterien des schweizerischen Umweltschutzgesetzes und sind von ihrer Bedeutung her gleichwertig mit Immissionsgrenzwerten.

Krebsrisiko der Abgase von Diesel- und Benzinmotoren

Dieselmotoren ohne effiziente Filter stossen 100- bis 1000-mal mehr feine Russpartikel aus als Benzinmotoren. Aus gesundheitlicher Sicht besonders bedenklich sind die lungengängigen Russkerne der Abgase. In Städten und Agglomerationen tragen Dieselrusspartikel bis zu 70% zum luftschadstoffbedingten Krebsrisiko bei.

Gemäss Umweltschutzgesetz USG und Luftreinhalte-Verordnung LRV müssen die Emissionen kanzerogener Luftschadstoffe zum Schutz der Bevölkerung minimiert werden.

Benzol, ein kanzerogener Luftschadstoff

Benzol entweicht in Abgasen von PW mit Benzinmotoren, 2-Takt Motoren und Zapfsäulen mit schadhafter Gasrückführung. Ende 2000 hat die EU einen Grenzwert für Benzol-Immissionen in der Aussenluft festgelegt.

Im Lichte des EU-Vorschlags würdigt das Positionspapier der EKL die Luftreinhaltung in der Schweiz betreffend Benzol kritisch und macht Vorschläge für das weitere Vorgehen. Die Analyse der EKL zeigt, dass der EU-Grenzwert für Benzol den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes USG der Schweiz nicht genügt, dass ein ambitioniertes Emissionsziel aber zusätzliche Massnahmen zur weiteren Reduktion der Belastung auslösen und langfristig den Schutz der Bevölkerung garantieren sollte.

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Letztes Update: 03.01.2024