Feinstaub: Neuer Grenzwert drängt sich nicht auf

Bern, 26.02.2008 - In ihrem neusten Bericht zur Feinstaubproblematik kommt die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene zu folgendem Schluss: Im Moment drängt sich ein neuer Grenzwert für Feinstpartikel (PM2.5 zusätzlich zu PM10) nicht auf. Bei der Feinstaub-Bekämpfung ist der Reduktion der feinsten Fraktionen jedoch besondere Beachtung zu schenken.

Im Jahre 1996 hat die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL letztmals einen Bericht zum Feinstaub vorgelegt. Auf dessen Basis hat der Bundesrat Immissionsgrenzwerte für PM10 (Staubteilchen mit einem Durchmesser kleiner als 10µm) in der Luftreinhalteverordnung (LRV) festlegt. Die EKL hat nun einen aktualisierten Bericht veröffentlicht, der auch der Frage nachgeht, ob ein zusätzlicher Grenzwert für PM2.5 in der Schweiz notwendig ist.

Neuere Studien bestätigen gemäss EKL die Richtigkeit der schweizerischen Grenzwerte, sie sind in Übereinstimmung mit den neuesten PM10-Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO. In den neuen WHO-Richtlinien wird auch ein Richtwert für die noch feineren PM2.5 (Staubteilchen mit einem Durchmesser kleiner als 2.5µm) diskutiert.

In der Schweiz besteht PM10 je nach Standorttyp zu 60 bis 80 Prozent aus PM2.5. Der schweizerische Immissionsgrenzwert von PM10 von 20µg/m³ im Jahresmittel entspricht damit einem PM2.5-Wert von 12?16µg/m³. Da das Verhältnis zwischen PM2.5 und PM10 in bisherigen Untersuchungen zeitlich konstant ist, erübrigt sich im Moment die Einführung eines Grenzwertes für PM2.5.

Hingegen sollte bei den Massnahmen zur Bekämpfung des Feinstaubs darauf geachtet werden, dass auch die feinsten Partikel reduziert werden, um der gesundheitlichen Bedeutung (siehe Kasten) der ultrafeinen Partikel innerhalb der PM10-Mischung Rechnung zu tragen.

Die Europäische Union hat kürzlich einen PM2.5-Genzwert von 25µg/m³ festgelegt, welcher spätestens im Jahr 2015 eingehalten werden sollte. Ein solcher Wert entspricht den Schutzvorgaben des USG der Schweiz nicht und wird von der EKL nicht empfohlen.

Feinstaubbelastung dauerhaft senken

Die gesundheitlichen Folgen einer ständig zu hohen Feinstaubbelastung sind bedeutender als deren Auswirkungen während kurzzeitigen Smogepisoden. Die Belastung muss deshalb dauerhaft gesenkt werden. Das erfordert die rasche Realisierung von dauerhaft wirksamen Massnahmen.

Sowohl die Emissionen von direkt emittierten Staubpartikeln  als auch die Emissionen der Vorläufergase (NOx, VOC, NH3, SO2), aus denen sich sekundär Partikel bilden, müssen etwa halbiert werden. Zusätzlich müssen Emissionen von krebserregenden Partikelbestandteilen wie Russ so weit wie technisch möglich vermieden werden.

Mit den bisher beschlossenen Massnahmen können diese Ziele nicht erreicht werden. Bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten und mit besonderen Anstrengungen im Vollzug wären die Ziele bis 2020 erreichbar. Dazu ist eine Vielzahl von weiteren Massnahmen nötig, auch solche zur Verminderung des Brenn- und Treibstoffverbrauchs sind unabdingbar.

Empfehlungen der EKL

Die EKL empfiehlt dem Bundesrat und den Kantonen folgende Massnahmen so rasch wie möglich zu realisieren:

  • Verschärfung der Abgasvorschriften für dieselbetriebene Personen, Liefer- und Lastwagen sowie für Busse. (Partikelfilter, DeNOx-Systeme);
  • Abgasvorschriften mit periodischen Abgaskontrollen für Motorräder, Skooter, Baumaschinen und Traktoren;
  • Anforderungen für die Inverkehrssetzung von Personenwagen bezüglich Energieverbrauch, finanzielle Förderung verbrauchsarmer Motoren für Personenwagen;
  • Strenge Grenzwerte und stichprobenartige Kontrollen für Feuerungen und Heizungen mit Holz;
  • Harmonisierung des Vollzugs der Partikelfilterpflicht auf allen Baustellen;
  • den konsequenten Vollzug vorsorglicher Emissionsbegrenzungen nach LRV zur Senkung der landwirtschaftlichen Ammoniak-Emissionen;
  • die Einführung einer griffigen CO2-Abgabe auch auf  fossilen Treibstoffen (inkl. Diesel);

Zudem rät die EKL dem Bundesamt für Umwelt BAFU:

  • Die Russmessungen, mit denen im schweizerischen NABEL-Messnetz vor zwei Jahren begonnen wurde, sind zu intensivieren, um eine bessere Abschätzung der Russbelastung der Bevölkerung zu ermöglichen und die Erfolgskontrolle der Massnahmen zu überprüfen.

Auskünfte

  • Prof. Dr. med. Ursula Ackermann-Liebrich, Präsidentin der EKL bis Ende 2007.Tel: 061 267 65 14, oder 044 634 47 03, NATEL 079 320 57 41

Die Auswirkungen von Feinstaub auf die Gesundheit

Feinstaubexposition hat beträchtliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung. Viele neue Studien zeigen übereinstimmend, dass mit ansteigender Feinstaubbelastung akute und chronische gesundheitliche Probleme häufiger werden und das Risiko, vorzeitig zu sterben, zunimmt. Für diese gesundheitlichen Auswirkungen lassen sich keine Schwellen finden; sie können schon bei niedrigen Schadstoffkonzentrationen beobachtet werden.

Zu hohe Feinstaub-Emissionen führen zu übermässigen Immissionen und sind weiterhin ein ernsthaftes Problem in der Schweiz. Die bestehenden Grenzwerte werden regelmässig überschritten. Ein besonderes Augenmerk ist den Russpartikeln zu widmen, deren Maximalwerte in Strassennähe bei 5µg/m3 liegen. Russpartikel sind krebserregend. Für krebserregende Substanzen gilt gemäss LRV ein Minimierungsgebot.

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Letztes Update: 27.01.2022