25 Jahre Luftreinhaltung auf der Basis des Umweltschutzgesetzes

25 Jahre nach dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes USG und der Luftreinhalte-Verordnung LRV schafft die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene einen Überblick über die Entwicklung der Luftqualität und den Stand der Belastung am Massstab der Immissionsgrenzwerte und publiziert deshalb den Bericht «25 Jahre Luftreinhaltung auf der Basis des Umweltschutzgesetzes - Thesen und Empfehlungen».

Der Verfassungsauftrag – keine übermässige Belastung durch Luftschadstoffe – ist heute erst teilweise eingelöst. Beim Stickstoffdioxid und den flüchtigen organischen Verbindungen dürften die Ziele immerhin bis ungefähr im Jahr 2020 erreicht werden können. Hingegen werden bei Feinstaub und Ozon sowie den Depositionen von Stickstoff darüber hinaus Probleme bestehen.

Im Hinblick auf die Ausrichtung der künftigen Luftreinhalte-Politik hat die EKL die verbleibenden Herausforderungen – aufgeschlüsselt nach den Hauptverursachern  und den Problemschadstoffen - analysiert. In ihre Beurteilung hat sie die bisherigen Erfahrungen in der Schweiz sowie im industrialisierten Ausland und das aktuelle Wissen einbezogen, unter anderem auch die Ergebnisse der vergleichenden Forschung zur Umweltpolitik.

Das Konzept des zweistufigen Immissionsschutzes gemäss USG hat sich grundsätzlich bewährt. Die EKL empfiehlt deshalb, dieses Konzept weiter zu führen, auszubauen und zu optimieren. Sie beleuchtet speziell Immissionsgrenzwerte und Emissionsbegrenzungen sowie die gezielt eingesetzte Kombination von Instrumenten und den konsequenten, Regionen und Sektoren übergreifenden Vollzug.  

Zusätzlich sind Beiträge anderer Politikbereiche notwendig. Synergien können vor allem mit der Energie- und Klimapolitik erwartet werden. Wichtig sind im Hinblick auf eine Verbesserung der Luftqualität zudem Anstrengungen in den Bereichen Landwirtschaft, Infrastruktur und Raumplanung sowie Finanzen und Steuern. Die EKL empfiehlt auch in diesen Bereichen Massnahmen.

Luftreinhaltung in diesem Sinn als Querschnittaufgabe an die Hand zu nehmen, wird die Wirksamkeit der Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vergrössern. Da dadurch auch die Kohärenz des staatlichen Handelns verbessert wird, verspricht sich die EKL von diesem Zusatzaufwand einen grösseren Zusatznutzen.

Auskünfte

  • Ursula Brunner, Präsidentin der EKL, Tel.: 043 377 66 88
  • Hans Gygax, Mitglied der EKL, Tel.: 026 305 37 52

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Letztes Update: 27.01.2022