Wie viel Stickstoff ist zu viel?

Bern, 17.2.2015 - Stickstoffeinträge aus der Luft sind in der Schweiz zu hoch und schädigen naturnahe Ökosysteme. Zu zwei Dritteln sind landwirtschaftliche Ammoniakemissionen für das Problem verantwortlich, zu einem Drittel Stickoxidemissionen aus Motoren. Während die Verkehrsemissionen stark rückläufig sind, gibt es bei der Landwirtschaft noch einen grossen Handlungsbedarf. Es ist wichtig, dass nun entsprechende Massnahmen auch bei der Landwirtschaft angeordnet werden - wirksame technische Möglichkeiten stehen zur Verfügung. Die EKL hat untersucht, wie der Vollzug von Minderungsmassnahmen in der Landwirtschaft unterstützt werden kann.

Übermässige Belastungen mit stickstoffhaltigen Luftschadstoffen bewirken in vielen naturnahen Ökosystemen eine Überdüngung (Eutrophierung) und tragen zur Versauerung der Böden bei. Zu den empfindlichen Ökosystemen gehören beispielsweise Wälder, artenreiche Wiesen, Hochmoore, Flachmoore und Heidelandschaften. Eutrophierung und Versauerung haben vielfältige Auswirkungen bis hin zur Verarmung der Artenvielfalt.

 Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) hat den Bericht „Ammoniak-Immissionen und Stickstoffeinträge – Abklärungen der EKL zur Beurteilung der Übermässigkeit“ erarbeitet. Er befasst sich mit der Frage, wie die Kantone beim Vollzug von Massnahmen zur Minderung insbesondere der landwirtschaftlichen Ammoniak-Emissionen unterstützt werden können.

 Aufgrund ihrer Abklärungen empfiehlt die EKL, zurzeit auf einen Immissionsgrenzwert für Ammoniak in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu verzichten. Hingegen soll in der LRV explizit auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die Critical Loads für Stickstoff als Beurteilungskriterien heranzuziehen, in begründeten Einzelfällen auch die Critical Levels für Ammoniak. Diese international anerkannten Beurteilungswerte entsprechen den Kriterien des schweizerischen Umweltschutzgesetzes und sind von ihrer Bedeutung her gleichwertig mit Immissionsgrenzwerten.

 Es ist wichtig, dass die Vollzugsbehörden emissionsmindernde Massnahmen bei der Landwirtschaft anordnen. Der Stand der Technik würde eine wesentliche Verminderung der Ammoniakemissionen erlauben. Bei den Stickoxiden aus Verkehr und Verbrennungsprozessen sind schon  bedeutende Reduktionen erfolgt und weitere Massnahmen eingeleitet. Angaben zum Stand der Technik in der Landwirtschaft finden sich in den Vollzugshilfen, die vom Bundesamt für Umwelt gemeinsam mit dem Bundesamt für Landwirtschaft herausgegeben wurden, aber auch im internationalen Leitfaden über Techniken zur Vermeidung und Verminderung von Ammoniak-Emissionen, der vom Exekutivorgan der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (UNECE) verabschiedet wurde.

Auskünfte: Prof. Dr. N. Künzli, Präsident der EKL, Tel. 061 284 83 99 oder
Nino.Kuenzli(at)unibas.ch

<link>Publikationen

Begriffserklärungen

Immissionsgrenzwerte sind Grenzwerte für die Konzentration eines Luftschadstoffs oder für dessen Eintrag in die Umwelt, beispielsweise in den Boden. Immissionsgrenzwerte werden in der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung so festgesetzt, dass Immissionen unterhalb des Grenzwertes Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensräume und Lebensgemeinschaften nicht gefährden.

 

Critical Levels und Critical Loads sind die Bezeichnungen für Belastungsgrenzwerte, die von der UNECE wirkungsorientiert festgelegt werden. Sie sind von ihrer Bedeutung her den schweizerischen Immissionsgrenzwerten gleichwertig. Critical Levels sind kritische Belastungsgrenzen für Luftschadstoffkonzentrationen, Critical Loads für Luftschadstoffeinträge, beispielsweise in ein Ökosystem.

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 27.01.2022