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Feinstaub: EKL empfiehlt zusätzlichen Grenzwert zum Schutz der Gesundheit

Bern, 19.03.2014 - Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) hat die neuesten Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf die Gesundheit der Bevölkerung zusammengefasst und bewertet. Sie empfiehlt, einen zusätzlichen Immissionsgrenzwert für die kleineren Feinstaubpartikel, PM2.5, in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu verankern.

Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL hat sieben Jahre nach ihrem letzten Feinstaubbericht die Lage bezüglich Feinstaubbelastung in der Schweiz und deren Auswirkungen auf die Gesundheit erneut untersucht und bewertet. Sie anerkennt die eindrücklichen Fortschritte, welche die Schweiz bei der Verminderung der Feinstaubbelastung in den vergangenen Jahren erzielt hat.

Der Bericht der EKL „Feinstaub in der Schweiz 2013" berücksichtigt die neuesten europäischen Resultate der Gesundheitsforschung, darunter die renommierte Schweizer SAPALDIA-Studie. Sie zeigen, dass die Luftverschmutzung auch auf heutigem Niveau Krankheiten und Todesfälle verursacht. Die schädliche Wirkung ist auch für die kleineren Feinstäube unter 2.5 Mikrometer Durchmesser (PM2.5) und für Russ gut belegt (s. Kasten 1). Im Gegensatz zu anderen Ländern werden die PM2.5-Feinstäube in der Schweiz bisher nicht separat reguliert.

Gemäss Schweizer Umweltschutzgesetz müssen Immissionsgrenzwerte so festgelegt werden, dass  die Gesundheit der Bevölkerung geschützt wird. Die EKL empfiehlt, zusätzlich zu den bestehenden PM10-Grenzwerten einen Immissionsgrenzwert für PM2.5 einzuführen. Der von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene Richtwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft soll als Jahresmittelgrenzwert in der schweizerischen LRV verankert werden. Ausserdem schlägt die EKL vor, ein verbindliches Reduktionsziel für den krebserregenden Russ zu setzen und die Belastung in den kommenden 10 Jahren um 80% zu vermindern.

Der vorgeschlagene Immissionsgrenzwert bedeutet keine Änderung, sondern eine Verstärkung der bestehenden Luftreinhalte-Strategie. Um den Grenzwert einzuhalten, sind weitere Verminderungen des Schadstoffausstosses bei den Quellen nötig. Mit den vorgesehenen Euro-Normen für Fahrzeuge wird der Ausstoss von Russ, Feinstaub und dessen Vorläufergasen nochmals wesentlich abnehmen. Verbesserungen sind auch bei den Holzfeuerungen, welche zu den grössten Feinstaubquellen gehören, und bei weiteren Verursachern dringend nötig.

KASTEN 1:
Gesundheitliche Auswirkungen von Feinstaub

Mit jedem Atemzug gelangen Tausende von feinen Partikeln in unsere Atemwege und die Lunge. Sie werden in den Bronchien und den Lungenbläschen abgelagert und führen zu kurz- oder langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer dringen sie in die Lunge ein.

Die neusten wissenschaftlichen Studien zeigen die gesundheitlichen Folgen der Feinstaubelastung  bis in relativ  tiefe - auch in der Schweiz gemessene -  Konzentrationsbereiche deutlich.  Je höher die Belastung ist, desto häufiger treten die Beschwerden und Erkrankungen auf. Die Palette der untersuchten Wirkungen ist breit und reicht von einer erhöhten Sterblichkeit bei Säuglingen und  verzögertem Lungenwachstum bei Kindern über Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen, Asthmaanfälle und Allergien bis hin zu einer geringeren Lebenserwartung wegen Herz- und Lungenkrankheiten inklusive Lungenkrebs.

In der Schweiz werden die Langzeitauswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit in der von Prof. Nicole Probst-Hensch am Swiss TPH in Basel geleiteten nationalen Kohortenstudie SAPALDIA (Swiss Cohort Study on Air Pollution and Lung and Heart Diseases in Adults) untersucht. Eine gemeinsame Auswertung von SAPALDIA-Daten mit anderen europäischen Langzeitstudien hat gezeigt, dass die Sterblichkeit durch Feinstaub, gemessen als PM2.5, auch bei tiefen Belastungen im Bereich von nur 10 bis 15 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (Jahresmittelwerte) erhöht ist. Die Schweizer Forschungsresultate belegen erfreulicherweise  auch,  dass sich die Gesundheit relativ rasch bessert, wenn der Schadstoffgehalt der Luft abnimmt. Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität haben also einen messbaren positiven Einfluss auf die Volksgesundheit und somit die Volkswirtschaft.

 

KASTEN 2:
Was ist Feinstaub?

Feinstaub PM10 (auch Schwebestaub PM10 genannt) besteht aus Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als 10 Tausendstelmillimetern, was etwa einem Zehntel des Durchmessers eines menschlichen Haars entspricht. Die Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 2.5 Tausendstelmillimeter werden als Feinstaub PM2.5 (oder Schwebestaub PM2.5) bezeichnet. Feinstaubpartikel werden einerseits direkt in die Luft abgegeben - so zum Beispiel bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen, bei industriellen Prozessen sowie durch Aufwirbelung von Strassenstaub, den Abrieb von Bremsen, Reifen, Strassenbelägen und Schienen. Daneben gibt es auch Partikel, die sich erst in der Luft aus gasförmigen Stoffen wie Ammoniak, Stickoxiden, Schwefeldioxid und organischen Verbindungen bilden. Teilchen unter 0.1 Tausendstelmillimetern werden ultrafeine Partikel genannt. Sie entstehen in Verbrennungsprozessen oder bilden sich aus Gasen. Sie wachsen in ihrer Grösse an durch Anlagerung von anderen Partikeln oder von Gasen. Feinstaub setzt sich aus einer Vielzahl von chemischen Verbindungen zusammen. Besonders schädliche Bestandteile sind die sehr kleinen, Krebs erzeugenden Russpartikel. Zu den wichtigsten Feinstaubquellen zählen in der Schweiz der Verkehr und die Holzverbrennung. Grosse Mengen von gasförmigen Stoffen, aus denen sich Partikel bilden, stammen aus der Landwirtschaft und dem Verkehr.

Adresse für Rückfragen

Prof. Dr. N. Künzli, Präsident der EKL, Tel. 061 284 83 99 oder 079 535 85 25

Herausgeber

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene
http://www.ekl.admin.ch



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Letztes Update: 27.12.2023