Medienmitteilungen
EKL empfiehlt zum Schutz der Gesundheit Anpassung der Immissionsgrenzwerte
Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) hat die neuen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2021 und deren Bedeutung für die Schweizer Luftreinhalte-Verordnung bewertet. Sie empfiehlt, für die Schadstoffe SO2, NO2, CO, O3, PM10 und PM2.5 die Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) unter Berücksichtigung der WHO-Richtwerte und damit eine Senkung bzw. Ergänzung der IGW (vgl. Tabelle).
Stickstoffbelastung von natürlichen Lebensräumen weiterhin zu hoch
Die Stickstoffeinträge in der Schweiz haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten nur wenig abgenommen und entfalten weiterhin ihre negativen Auswirkungen auf naturnahe Ökosysteme und die Artenvielfalt. Zwar verringerte sich der Stickoxid-Ausstoss - namentlich aus dem Verkehr - stark, die hauptverantwortlichen Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft liegen aber weiterhin auf viel zu hohem Niveau. Die Agrarpolitik AP22+ muss dies mit griffigen Massnahmen entschlossen angehen.
Immissionsgrenzwerte für Feinstaub zum Schutz der Gesundheit
Immissionsgrenzwerte sind ein geeignetes Instrument, um den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub sicherzustellen. Sie sind ein wichtiger Teil einer zielgerichteten, erfolgreichen Luftreinhalte-Politik und einer klaren Kommunikation.
Wie viel Stickstoff ist zu viel?
Stickstoffeinträge aus der Luft sind in der Schweiz zu hoch und schädigen naturnahe Ökosysteme. Zu zwei Dritteln sind landwirtschaftliche Ammoniakemissionen für das Problem verantwortlich, zu einem Drittel Stickoxidemissionen aus Motoren. Während die Verkehrsemissionen stark rückläufig sind, gibt es bei der Landwirtschaft noch einen grossen Handlungsbedarf. Es ist wichtig, dass nun entsprechende Massnahmen auch bei der Landwirtschaft angeordnet werden - wirksame technische Möglichkeiten stehen zur Verfügung. Die EKL hat untersucht, wie der Vollzug von Minderungsmassnahmen in der Landwirtschaft unterstützt werden kann.
Feinstaub: EKL empfiehlt zusätzlichen Grenzwert zum Schutz der Gesundheit
Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) hat die neuesten Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf die Gesundheit der Bevölkerung zusammengefasst und bewertet. Sie empfiehlt, einen zusätzlichen Immissionsgrenzwert für die kleineren Feinstaubpartikel, PM2.5, in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu verankern.
Ozon: Weitere Anstrengungen zur Reduktion der Luftbelastung sind nötig
Bei heissem Sommerwetter steigen die Ozon-Werte und überschreiten die zum Schutz von Mensch und Vegetation festgelegten Grenzwerte. Eine konsequente Fortführung der Luftreinhalte-Politik ist deshalb nötig, wie ein neuer Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene zeigt.